Rechtsprechung
BVerwG, 17.08.2011 - 8 B 36.11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 1 Abs 6 VermG, § 1 Abs 8 Buchst a VermG
Zum Verlust jüdischen Vermögens "auf andere Weise": Feindvermögensverwaltung; Restitutionsausschluss bei Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage - Wolters Kluwer
Anordnung der staatlichen Vermögensverwaltung aufgrund der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens als Vermögensverlust "auf andere Weise" i.S.v. § 1 Abs. 6 VermG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vermögensverlust bei staatlicher Verwaltung von Feindvermögen; Ausschlagung der besatzungshoheitlichen Enteignung; Beweislast für vermögensrechtliche Ansprüche; Enteignungsexzess
- rewis.io
Zum Verlust jüdischen Vermögens "auf andere Weise": Feindvermögensverwaltung; Restitutionsausschluss bei Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage
- ra.de
- rewis.io
Zum Verlust jüdischen Vermögens "auf andere Weise": Feindvermögensverwaltung; Restitutionsausschluss bei Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 6; VwGO § 86 Abs. 1
Anordnung der staatlichen Vermögensverwaltung aufgrund der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens als Vermögensverlust "auf andere Weise" i.S.v. § 1 Abs. 6 VermG - rechtsportal.de
VermG § 1 Abs. 6; VwGO § 86 Abs. 1
Anordnung der staatlichen Vermögensverwaltung aufgrund der Verordnung über die Behandlung feindlichen Vermögens als Vermögensverlust "auf andere Weise" i.S.v. § 1 Abs. 6 VermG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 23.12.2010 - 4 K 1334/07
- BVerwG, 17.08.2011 - 8 B 36.11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 8 B 36.11
Das gilt selbst dann, wenn die deutschen Stellen die mit dem Einverständnis der Besatzungsmacht geschaffenen Enteignungsgrundlagen extensiv ausgelegt und willkürlich angewandt haben (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 54 = BVerwGE 99, 268 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 u.a. - BVerfGE 84, 90 ). - BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 8 B 36.11
Dazu hätte die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennen müssen, mit dem die Vorinstanz einem in einer genau bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ). - BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93
Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 8 B 36.11
Auch bei Anwendung des § 1 VermG muss grundsätzlich eine Partei die Tatsachen, aus denen sie ihr günstige Rechtsfolgen herleitet, beweisen (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 m.w.N.).
- BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 28.94
Keine Rückgabe von Bodenreformgrundstücken trotz späteren Vermögensentzugs durch …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 8 B 36.11
Das gilt selbst dann, wenn die deutschen Stellen die mit dem Einverständnis der Besatzungsmacht geschaffenen Enteignungsgrundlagen extensiv ausgelegt und willkürlich angewandt haben (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 28.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 54 = BVerwGE 99, 268 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 u.a. - BVerfGE 84, 90 ). - BVerwG, 09.11.2006 - 1 B 134.06
Zulässiger Gegenstand einer Verfahrensrüge
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 8 B 36.11
Ein Verfahrensmangel liegt nur vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, oder bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung (Beschluss vom 9. November 2006 - BVerwG 1 B 134.06 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 355). - BVerwG, 02.12.1999 - 7 C 46.98
Jüdisches Vermögen; Feindvermögensverwaltung; Vermögensverlust auf andere Weise
Auszug aus BVerwG, 17.08.2011 - 8 B 36.11
Der von dieser Verordnung erfasste Personenkreis verlor sein Vermögen nicht schon mit der Anordnung der Feindvermögensverwaltung, sondern nur und erst dann, wenn der Verwalter über das Vermögen verfügte oder wenn gegen den Eigentümer unabhängig von der Feindvermögensverwaltung andere auf die Vernichtung seines Eigentums gerichtete (Verfolgungs-)Maßnahmen ergriffen wurden (Urteil vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 5).